§ 1 Allgemeines
Alle Vereinbarungen, insbesondere auch mündliche Abmachungen, telefonische Bestellungen, Bestellungen via E-Mail, WhatsApp o. ä. bedürfen zu unserer Verpflichtung der schriftlichen Bestätigung.
Abweichungen von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen – insbesondere die Geltung von Bezugsbedingungen des Käufers – bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
§ 2 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist 21465 Reinbek, Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten beider Vertragsteile aus Geschäften jeder Art ist Reinbek. Dies gilt insbesondere für das gerichtliche Mahnverfahren.
§ 3 Preise
Unsere Preise verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer. Unsere Preise sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
§ 4 Versand, Lieferung
Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wir tragen keine Verantwortung für Transportschwierigkeiten jeder Art. Der Käufer trägt das Transportrisiko. Mit ordnungsgemäßer Verpackung und Übergabe der mangelfreien Ware an das Transportunternehmen geht die Leistungsgefahr an den Käufer über (§ 447 Abs. 1 BGB, § 243 Abs. 2 BGB). Unsere Leistungspflicht aus einer Schickschuld (§ 447 Abs. 1 BGB) haben wir mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen erfüllt. Wir schulden nur die Übergabe an das Transportunternehmen, dieses ist nicht Erfüllungsgehilfe nach § 278 BGB. Vom Käufer gewünschte fixe Anliefertermine buchen wir entsprechend beim Transportunternehmen, sind für deren exakte Ausführung jedoch nicht verantwortlich
Alle außerhalb unseres Machtbereiches liegenden Tatsachen, insbesondere bei Lieferschwierigkeiten unserer Vorlieferanten, gelten als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer der Behinderung oder nach unserer Wahl auch endgültig von der Verpflichtung der Lieferung, ohne dass dem Käufer gegen uns Ansprüche aufgrund des Rücktritts zustehen.
Ist Abnahme von Teillieferungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vereinbart, so gilt eine ungefähr gleichmäßige Verteilung der Lieferungen als bedungen. Erfolgt die Andienung oder der Abruf nicht spätestens innerhalb eines Jahres, so erlischt unsere Verpflichtung zur Lieferung. Der Käufer bleibt auf Verlangen zur Abnahme verpflichtet. Unser Recht auf Schadensersatz bleibt unberührt.
Alle Angebots- und Verkaufspreise sind freibleibend und basieren auf dem jeweiligen Einstandswert. Sollte sich dieser ändern, so bleibt vorbehalten, diejenigen Preise zu berechnen, die sich am Tage der Lieferung ergeben.
§ 5 Mängelrügen
Mängel der Ware oder Mengenabweichungen sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns binnen 8 Tagen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Mängelrügen können nur vor Inbetriebnahme der Ware geltend gemacht werden. Wir haften für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere gem. der §§ 434 ff BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungspflicht auf von uns gelieferten Sachen generell 12 Monate. Bei Kleidung und Sachen aus Gummi und flexiblen Kunststoffen, wie z.B. Matten, Kurzhanteln, beträgt die Gewährleistung 6 Monate. Bei dem Vorliegen von Mängeln, die offensichtlich auf fehlerhafte oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung zurückzuführen sind, entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche. Für gewerbliche Kunden ist die Gewährleistung für den Fall des Erwerbs gebrauchter Gegenstände ausgeschlossen.
Ist die Mängelrüge begründet und fristgemäß vorgebracht, so hat der Verkäufer das Recht zur Ersatzlieferung. Minderung oder Ersatz des unmittelbaren oder mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig.
§ 6 Zahlung
Die Zahlung ist entsprechend den in unseren Rechnungen genannten Bedingungen fällig. Falls Skontoabzug vereinbart wurde, ist dieser auf neue Rechnungen nicht zulässig, wenn ältere Rechnungen noch nicht beglichen sind. Wir sind berechtigt, eingehende Zahlungen grundsätzlich auf die ältesten noch offenstehenden Positionen zu verrechnen. Noch nicht geklärte Reklamationen oder Unstimmigkeiten bei der Anlieferung unserer Waren verlängern nicht die Skontofrist. Skonto hat grundsätzlich den Charakter einer Zinsvergütung und bemisst sich daher ausnahmslos auf der Basis der innerhalb der Skontofrist geleisteten Zahlung.
Sollten Zahlungen nicht innerhalb der gewährten Zahlungsfrist bei uns eingehen, sind wir berechtigt, dem Kunden unbeschadet weitergehender Ansprüche aus dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes vom 9. Juli 1998 zu berechnen.
Die Zahlung per Scheck oder Wechsel ist ausgeschlossen. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden sind wir berechtigt, sofortige Begleichung aller noch offenstehenden Rechnungen ohne Rücksicht auf die Fälligkeit und/oder Herausgabe der noch vorhandenen Ware zu verlangen. Der Verkäufer ist berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen.
Bei Gewährung von Ratenzahlungen wird der jeweilige Restbetrag sofort fällig, wenn der Käufer mit einer Rate ganz oder teilweise länger als eine Woche im Rückstand ist.
Erfüllungsort für Zahlungen ist Reinbek.
§ 7 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden von uns ausschließlich gemäß geltender Gesetze, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Telemediengesetzes (TMG) erhoben, verarbeitet und gespeichert.
(2) Wir stellen im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf www.elbesport.com ergänzende Informationen zum Datenschutz sowie zu Art, Umfang und Zweck der unsererseits vorgenommenen Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bereit.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch ausstehenden Forderungen als Vorbehaltsware unser Eigentum (Kontokorrenteigentumsvorbehalt). Das gilt auch dann, wenn einzelne oder unsere sämtlichen Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden, der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Bei Veräußerung der Ware tritt der Kunde bereits jetzt seine gesamte Forderung gegen den Abnehmer in Höhe unserer gesamten offenstehenden Forderung ab, soweit nicht anderweitig an Lieferanten bereits abgetreten. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Waren, die ganz oder zum Teil unter diesem verlängerten Eigentumsvorbehalt stehen, ist dem Käufer untersagt. Die Veräußerung von Waren, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen, außerhalb des ordnungsgemäßen und üblichen Geschäftsbetriebes, sowie eine Abtretung aufgrund obiger Klausel uns zustehender Forderungen ist dem Käufer nicht gestattet.
Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung unserer Rechte hat uns der Käufer unverzüglich zu informieren.
§ 9 Rückgabe
Falls nicht ausdrücklich vor Lieferung schriftlich vereinbart, ist die Rückgabe von uns ordnungsgemäß gelieferter Waren nicht möglich. Bei vereinbarter Rückgabe – insbesondere bei Wahrnehmung unseres Eigentumsvorbehaltes – behalten wir uns vor, mindestens 15% des Warenwertes für Rücknahme- und Bearbeitungskosten zu berechnen bzw. einzubehalten. Wir behalten uns vor, die tatsächlich entstandenen Kosten zu berechnen. Dem Käufer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Kosten in der geforderten Höhe nicht entstanden sind.
§ 10 Lieferscheine
Jeder Lieferung, auch Teillieferungen, ist ein entsprechender Lieferschein beigefügt. Sollte dieser – aus welchen Gründen auch immer – unleserlich sein oder fehlen, ist der Kunde verpflichtet, uns dies unverzüglich nach Eingang der Ware anzuzeigen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, die tatsächlich angelieferte Ware mit der Ware, die auf dem Lieferschein verzeichnet ist und mit der von ihm bestellten Ware zu vergleichen. Fehllieferungen oder Fehlmengen sind uns unverzüglich anzuzeigen. Zahlt der Kunde die in unserer Rechnung unter Bezugnahme auf den jeweiligen Lieferschein berechnete Ware ohne Vorbehalt, gilt spätestens mit der Bezahlung die Lieferung als genehmigt. Im Übrigen gelten insoweit die §§ 377, 378 HGB: Nach vorbehaltlosem Ausgleich einer Rechnungsforderung sind wir nicht verpflichtet, die in der Rechnung aufgeführten Lieferscheine bzw. Ablieferungsbelege dem Kunden in Kopie zur Verfügung zu stellen.
§ 11 Sonstiges
Wir sind berechtigt, bei offenstehenden Forderungen für die interne Bearbeitung der Sache bis zu 2% der Forderung pro Buchungsmonat, mindestens aber EUR 10,- pro Buchungsmonat, als Entschädigung zu berechnen. Außerdem sind wir berechtigt, bei externer Bearbeitung (Wahrnehmung von Besprechungsterminen etc.) Reise- und sonstige entstehenden Kosten als Entschädigung zu berechnen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, die Entstehung eines geringeren Schadens bzw. Aufwandes nachzuweisen.
§ 12 Freistellungsklausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein, werden davon die übrigen Teile nicht berührt. In diesem Falle ist die nichtige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck entspricht und rechtlich zulässig ist.
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